Mit religiösen Überzeugungen halten sich Arbeitnehmer Kunden und Kollegen gegenüber besser zurück. „Der Arbeitsplatz ist nicht der Platz, um religiöse Weltanschauungen zu verbreiten“, sagt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. „Arbeitnehmer dürfen also nicht den Missionar spielen und versuchen, Kunden oder Kollegen zu bekehren“, erläuterte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins ist. Tun sie es dennoch und widersetzen sich damit dem Willen des Arbeitgebers, berechtige das zu einer Abmahnung und in der Folge zur Kündigung.
Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat die fristlose Kündigung eines tief religiösen Callcenter-Agenten aus Bochum bestätigt. Der Versandhandel QVC hatte den Mann Anfang 2010 entlassen, weil er sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet hatte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen